DR. BERCHTOLD · HAHN · WIESE | Rechtsanwälte · Fachanwälte
Ellen Weinges

Ellen Weinges

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin
zugelassen bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten

Zur Person



Mitglied

Spezialgebiete

Familienrecht

Sie suchen einen Fachanwalt für Familienrecht? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen zum Familienrecht. Gerade wenn so wichtige Angelegenheiten wie Trennung / Scheidung von einem Ehepartner oder Lebenspartner anstehen und mit allen dazugehörigen - nicht nur emotionalen und psychischen, sondern vor allem auch finanziellen und wirtschaftlichen Begleiterscheinungen und Folgen - Ihren weiteren Lebensweg beeinflussen, ist eine vertrauensvolle und kompetente Unterstützung wichtig. Dabei lege ich Wert auf eine ebenso gründliche wie zügige Abwicklung ihrer Angelegenheit, denn ich weiß aus Erfahrung, wie belastend ein Scheidungsverfahren sein kann. Dazu gehört, teure und unnötige Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden. Hierbei kommt mir meine Erfahrung als Mediatorin zugute. Sollte eine Lösung des Problems oder die Durchsetzung des Anspruchs außergerichtlich jedoch nicht erreichbar sein, so vertrete ich Sie mit aller Vehemenz selbstverständlich im gerichtlichen Verfahren. Ich bin als langjährig im Familienrecht tätige Anwältin hochspezialisiert - deshalb garantiere ich Ihnen die optimale Vertretung. Ob Rosenkrieg oder einvernehmliche Scheidung - ich bin Ihre Ansprech-partnerin im Familienrecht in Wiesbaden und auch bundesweit. Familienrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, in dem die Fachanwältin für Familienrecht Kenntnisse weiterer Rechtsgebiete besitzen muss. Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht oder Steuerrecht u.a. können berührt sein, wenn z.B. eine Scheidung ins Haus steht. Ich begleite Sie als Anwältin für Scheidungsrecht während des gesamten Verfahrens. Mein Aufgabenspektrum umfasst auszugsweise folgende Themenbereiche:

Erbrecht

Als Spezialistin für Erbrecht stehe ich Ihnen zu allen Fragen dieser Rechtsmaterie mit meinem Rat zur Seite. Ich unterstütze Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte, beschaffe notwendige Informationen von Behörden, Gerichten, Banken oder Lebensversicherungen, ermittle und sichere den Nachlass, setze Ihre Auskunftsansprüche durch, überprüfe die Wirksamkeit von Testamenten und sorge dafür, dass Sie einen Erbschein erhalten, der Sie als Erbe legitimiert. Wenn Sie enterbt wurden, ermittle ich Ihren Pflichtteilsanspruch und setze diesen gerichtlich durch, wenn außergerichtliche Lösungen scheitern. Ich überprüfe die Behandlung von Schenkungen des Erblassers noch zu seinen Lebzeiten und mache eventuell bestehende Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Auch zu Themen wie Schenkung, Ehe- oder Erbvertrag berate ich Sie umfassend.
Aufgrund meiner Spezialisierung werde ich als Testamentsvollstreckerin eingesetzt oder von Gerichten als Betreuerin oder Nachlasspflegerin bestellt.
Auch im Erbrecht gilt es, zerstrittene Familien nicht noch weiter in kostspielige Auseinander-setzungen zu treiben, sondern allseits zufriedenstellende vernünftige und kostensparende Gesamtlösungen zu erarbeiten. Lassen sich (jedoch) erbrechtliche Streitigkeiten nicht (mehr) vermeiden, setze ich die Rechte meiner Mandanten in einem unvermeidbaren Prozess zielstrebig und entschlossen durch. Langjährige Prozesserfahrung und solide Kenntnis der Verfahrens-ordnungen befähigen mich, die Interessen der Mandanten auch vor Gericht erfolgreich zu vertreten. Dazu gehören die sorgfältige Aufklärung der Fakten und die gewissenhafte Abfassung der Schriftsätze. Ständige und rasche Unterrichtung der Mandanten über den Prozessverlauf ist ebenso selbstverständlich wie der qualifizierte fachliche und menschliche Beistand im Gerichts-termin. Meine Tätigkeit im Erbrecht umfasst u.a. die nachfolgenden Tätigkeitsfelder bzw. Themen:

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin bin ich außerdem schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts tätig. Die langjährige Zusammenarbeit mit mehreren Hausverwaltungen bringt es mit sich, dass quasi alle Fälle aus diesen Bereichen anfallen, was entsprechende Erfahrung zur Folge hat. Aber auch Mieter und Wohnungseigentümer vertrete ich regelmäßig, so dass ich die Betrachtungsweise beider Seiten kenne, welches gerade bei taktischen Überlegungen hilfreich ist. Im Mietrecht sind häufige Streitigkeiten aus Vermietersicht rückständige Mietzahlungen, Kündigungen und Räumungen, Mängel und unterlassene Schönheitsreparaturen / Renovierungen. Aus Mietersicht sind es u.a. Mängel der Wohnung, die Abwehr von Mieterhöhungen und Eigenbedarfskündigungen sowie die Rückzahlung der Kaution. Auch der Streit über Nebenkosten bzw. Betriebskosten (Nebenkostenabrechnung bzw. Betriebskostenabrechnung) ist ein regelmäßiges Thema. Bei gewerblichen Mietverhältnissen geht es häufig um vertragliche Gestaltungen, vor allem bei der Laufzeit (z.B. Verlängerungsoptionen und Verlängerungsklauseln), vorzeitige Auflösung, Übernahme von Einrichtungen etc. Zu den Tätigkeitsbereichen gehört die Beratung und Vertretung rund um:

Das Wohnungseigentumsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung, da zunehmend mehr Menschen Eigentum in Wohnungseigentümergemeinschaften erwerben. Die Abkürzung WEG steht hierbei einerseits für die Wohnungseigentümergemeinschaft, andererseits für das die Rechte rund um die Wohnungseigentümergemeinschaften regelnde Gesetz, das Wohnungseigentumsgesetz. Die Wohnungseigentümer gestalten ihre Verhältnisse nach Möglichkeit demokratisch und ohne Streit durch Beschlussfassungen in der sogenannten Wohnungseigentümerversammlung. Dass es hierbei auch zu Streit kommen kann, u.a. im Rahmen der Anfechtung von Beschlüssen durch Anfechtungsklage beim zuständigen Amtsgericht, liegt auf der Hand. Die Beurteilung der richtigen Lösung solcher Rechtsstreitigkeiten ist dabei aufgrund sehr umfangreicher Rechtsprechung nicht immer einfach. Mandanten werden im WEG-Recht in folgenden Bereichen betreut:

Mediation

Die Mediation ist in den letzten Jahren eine immer beliebter gewordene Methode zur Lösung von Konflikten geworden. Denn immer mehr Menschen scheuen eine gerichtliche Auseinandersetzung, wenn Streitigkeiten am Arbeitsplatz oder mit Nachbarn, in der Familie oder unter Kollegen und Partnern im Geschäftsleben auftreten. Gerichtliche Verfahren dauern bekanntermaßen lange. Sie sind teuer und führen in den seltensten Fällen zu einer befriedigenden und dauerhaften Lösung. Gerade bei Konflikten, die zwischen Menschen auftreten, die auch in der Zukunft weiter miteinander umgehen müssen oder wollen, ist es wichtig, eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden, die auch eine nachhaltige und dauerhafte Problembewältigung darstellt. In diesen Fällen bietet es sich an, ein Mediationsverfahren durchzuführen. Mediation ist ein Verfahren zur Lösung von Konflikten, das mittlerweile in Deutschland zunehmend von Rechtsanwälten und Rechtanwältinnen, die eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert haben, angeboten und durchgeführt wird. Die Beteiligten einer Mediation entscheiden dabei selbst über Lösungen und werden nicht - wie in Gerichtsverfahren immer wieder üblich - zu Vereinbarungen oder Vergleichen "gedrängt", die nicht ihren tatsächlichen Wünschen entsprechen. Die Mediation ist für die Zukunft der Beteiligten so ausgelegt, dass sie zu einem dauerhaften vernünftigen Miteinander führen kann. Die Besonderheiten der Mediation sind:

Anwendungsbeispiele der Mediation sind: Zeitlicher Rahmen, Kosten und Risiken:

Hier kommt es darauf an, wie viele Themen erörtert werden, wie viele Probleme der Lösung bedürfen und wie intensiv die Medianten mitarbeiten. Der Zeitplan und auch die Dauer werden von den Parteien selbst bestimmt. Die Kosten sind vorhersehbar, da sie in der Regel durch Stundensätze der Mediatorin bestimmt sind. Zu Beginn eines Mediationsverfahren wird ein Mediationsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag gibt Kostensicherheit. Da ein Mediationsverfahren grundsätzlich auf "Freiwilligkeit" beruht, kann es jederzeit beendet werden. Ein erfolgreiches Mediationsverfahren endet mit einer Vereinbarung, die schriftlich fixiert wird und für die Teilnehmer verbindlich sein soll.

Vorteile:

Der "Mehrwert" der Lösungen aus einem Mediationsverfahren ist enorm. Die Lösungen sind flexibler als in streitigen Verfahren, da sie den individuellen Bedürfnissen der Medianten angepasst sind.

Dr. Roland Berchtold Burkhard Hahn Markus Wiese Ellen Weinges Christoph Marius Goldinger Samuele Cartillone Slawa Kucharski *  Tätigkeitsschwerpunkt
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ADAC-Vertragsanwalt