Ellen Weinges
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin
zugelassen bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
Zur Person
- Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
- Referendariat bei verschiedenen Gerichten und Behörden in Rheinland-Pfalz
- Auslandstätigkeit in der internationalen Anwaltskanzlei Pritchard & Englefield in London
- Rechtsanwältin seit 1986
- Fachanwältin für Familienrecht seit 1997
- Dozentin an der Volkshochschule (VHS) Wiesbaden für Erbrecht seit 1999
- Mediatorin (DAI) seit 2012
- Absolventin des Fachanwaltskurses Erbrecht seit 2014
- Zertifizierte Testamentsvollstreckerin seit 2015
Mitglied
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im DAV
- Allgemeine Mediation Rhein-Main-Neckar e.V.
Spezialgebiete
Familienrecht
Sie suchen einen Fachanwalt für Familienrecht? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen zum Familienrecht. Gerade wenn so wichtige Angelegenheiten wie Trennung / Scheidung von einem Ehepartner oder Lebenspartner anstehen und mit allen dazugehörigen - nicht nur emotionalen und psychischen, sondern vor allem auch finanziellen und wirtschaftlichen Begleiterscheinungen und Folgen - Ihren weiteren Lebensweg beeinflussen, ist eine vertrauensvolle und kompetente Unterstützung wichtig. Dabei lege ich Wert auf eine ebenso gründliche wie zügige Abwicklung ihrer Angelegenheit, denn ich weiß aus Erfahrung, wie belastend ein Scheidungsverfahren sein kann. Dazu gehört, teure und unnötige Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden. Hierbei kommt mir meine Erfahrung als Mediatorin zugute. Sollte eine Lösung des Problems oder die Durchsetzung des Anspruchs außergerichtlich jedoch nicht erreichbar sein, so vertrete ich Sie mit aller Vehemenz selbstverständlich im gerichtlichen Verfahren. Ich bin als langjährig im Familienrecht tätige Anwältin hochspezialisiert - deshalb garantiere ich Ihnen die optimale Vertretung. Ob Rosenkrieg oder einvernehmliche Scheidung - ich bin Ihre Ansprech-partnerin im Familienrecht in Wiesbaden und auch bundesweit. Familienrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, in dem die Fachanwältin für Familienrecht Kenntnisse weiterer Rechtsgebiete besitzen muss. Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht oder Steuerrecht u.a. können berührt sein, wenn z.B. eine Scheidung ins Haus steht. Ich begleite Sie als Anwältin für Scheidungsrecht während des gesamten Verfahrens. Mein Aufgabenspektrum umfasst auszugsweise folgende Themenbereiche:
- Eheverträge
- Trennungsfolgen
- Scheidungsfolgen
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Versorgungsausgleich
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Zugewinn
- Vermögensauseinandersetzung
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Nutzung der Ehewohnung
- Hausratsteilung
- Gewaltschutzverfahren
Erbrecht
Als Spezialistin für Erbrecht stehe ich Ihnen zu allen Fragen dieser Rechtsmaterie mit meinem Rat zur Seite. Ich unterstütze Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte, beschaffe notwendige Informationen von Behörden, Gerichten, Banken oder Lebensversicherungen, ermittle und sichere den Nachlass, setze Ihre Auskunftsansprüche durch, überprüfe die Wirksamkeit von Testamenten und sorge dafür, dass Sie einen Erbschein erhalten, der Sie als Erbe legitimiert. Wenn Sie enterbt wurden, ermittle ich Ihren Pflichtteilsanspruch und setze diesen gerichtlich durch, wenn außergerichtliche Lösungen scheitern. Ich überprüfe die Behandlung von Schenkungen des Erblassers noch zu seinen Lebzeiten und mache eventuell bestehende Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Auch zu Themen wie Schenkung, Ehe- oder Erbvertrag berate ich Sie umfassend. Aufgrund meiner Spezialisierung werde ich als Testamentsvollstreckerin eingesetzt oder von Gerichten als Betreuerin oder Nachlasspflegerin bestellt. Auch im Erbrecht gilt es, zerstrittene Familien nicht noch weiter in kostspielige Auseinander-setzungen zu treiben, sondern allseits zufriedenstellende vernünftige und kostensparende Gesamtlösungen zu erarbeiten. Lassen sich (jedoch) erbrechtliche Streitigkeiten nicht (mehr) vermeiden, setze ich die Rechte meiner Mandanten in einem unvermeidbaren Prozess zielstrebig und entschlossen durch. Langjährige Prozesserfahrung und solide Kenntnis der Verfahrens-ordnungen befähigen mich, die Interessen der Mandanten auch vor Gericht erfolgreich zu vertreten. Dazu gehören die sorgfältige Aufklärung der Fakten und die gewissenhafte Abfassung der Schriftsätze. Ständige und rasche Unterrichtung der Mandanten über den Prozessverlauf ist ebenso selbstverständlich wie der qualifizierte fachliche und menschliche Beistand im Gerichts-termin. Meine Tätigkeit im Erbrecht umfasst u.a. die nachfolgenden Tätigkeitsfelder bzw. Themen:
- Gestaltung von Testamenten, Beratung bei Erbverträgen, Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht
- Schenkungsverträge und Übergabeverträge
- Vermögensvorsorge und Vermögensschutz
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- Nachfolgeregelung, Nachlassplanung
- Behindertentestament, Geschiedenentestament, Überschuldetentestament
- Wirksamkeit, Widerruf, Anfechtung letztwilliger Verfügungen
- Patchworkfamilie
- Auslegung von Testamenten, Erbscheinverfahren, Einziehung von Erbscheinen, Erbenfeststellungsklage
- Vermächtnis, Auflage, Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbschaft
- Pflichtteilsrecht einschließlich Pflichtteilsergänzung
- Erbunwürdigkeit, Pflichtteilsentzug
- Rechte und Pflichten innerhalb der Erbengemeinschaft (Abschichtung, Erbschaftskauf, Erbteilsübertragung), Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Auskunfts-, Informations- und Rechenschaftspflichten
- Testamentsvollstreckung
- Anrechnung oder Ausgleichung von Vorempfängen/Zuwendungen
- Annahme und Ausschlagung oder Anfechtung der Annahme einer Erbschaft
- Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz
- Landwirtschaftserbrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin bin ich außerdem schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts tätig. Die langjährige Zusammenarbeit mit mehreren Hausverwaltungen bringt es mit sich, dass quasi alle Fälle aus diesen Bereichen anfallen, was entsprechende Erfahrung zur Folge hat. Aber auch Mieter und Wohnungseigentümer vertrete ich regelmäßig, so dass ich die Betrachtungsweise beider Seiten kenne, welches gerade bei taktischen Überlegungen hilfreich ist. Im Mietrecht sind häufige Streitigkeiten aus Vermietersicht rückständige Mietzahlungen, Kündigungen und Räumungen, Mängel und unterlassene Schönheitsreparaturen / Renovierungen. Aus Mietersicht sind es u.a. Mängel der Wohnung, die Abwehr von Mieterhöhungen und Eigenbedarfskündigungen sowie die Rückzahlung der Kaution. Auch der Streit über Nebenkosten bzw. Betriebskosten (Nebenkostenabrechnung bzw. Betriebskostenabrechnung) ist ein regelmäßiges Thema. Bei gewerblichen Mietverhältnissen geht es häufig um vertragliche Gestaltungen, vor allem bei der Laufzeit (z.B. Verlängerungsoptionen und Verlängerungsklauseln), vorzeitige Auflösung, Übernahme von Einrichtungen etc. Zu den Tätigkeitsbereichen gehört die Beratung und Vertretung rund um:
- Kündigung, fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung
- Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung
- Bruttomiete, Nettomiete, Kaltmiete, Warmmiete, Inklusivmiete
- Miete, Mieterhöhung, Mietspiegel, Wertsicherungsklausel
- Mietvertrag, Hausordnung
- Mietmangel, Gewährleistung, Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht
- Mietverwalter, Mietverwaltung
- Vertragsgestaltung
- Pflichten der Hausverwaltung, Verwaltervergütung, Haftung der Verwaltung
- Beschlussanfechtung, Anfechtungsklage
- Beschlüsse zum Hausgeld oder über eine Sonderumlage
- Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan
- Kostenverteilungsschlüssel (oder auch: Kostenverteilerschlüssel)
- Sanierungsmaßnahme, Instandsetzungsmaßnahme, Modernisierungsmaßnahme
- Instandsetzungsrücklage/Instandhaltungsrücklage
- Eigentümerversammlung, Stimmrecht, Stimmverbot
- Versammlungsprotokoll, Niederschrift, Beschlusssammlung des Verwalters
- Bauliche Veränderung durch Miteigentümer
- Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung
- Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Teileigentum
- Baumängel, Gewährleistung gegenüber dem Bauträger
- Insolvenz des Bauträgers
- Ordnungsgemäße Verwaltung gem. § 21 Abs.4 WEG
- Trittschallschutz, Schallschutz, Lärmschutz
- Probleme im Zusammenhang mit Balkonbau oder Balkonsanierung, Tiefgarage, Garage, Stellplatz oder Carport
- Sondernutzung, Sondernutzungsrecht
- Verwaltungsbeirat, Beirat
- Wasserschaden samt Abwicklung, Brandschaden samt Abwicklung
Mediation
Die Mediation ist in den letzten Jahren eine immer beliebter gewordene Methode zur Lösung von Konflikten geworden. Denn immer mehr Menschen scheuen eine gerichtliche Auseinandersetzung, wenn Streitigkeiten am Arbeitsplatz oder mit Nachbarn, in der Familie oder unter Kollegen und Partnern im Geschäftsleben auftreten. Gerichtliche Verfahren dauern bekanntermaßen lange. Sie sind teuer und führen in den seltensten Fällen zu einer befriedigenden und dauerhaften Lösung. Gerade bei Konflikten, die zwischen Menschen auftreten, die auch in der Zukunft weiter miteinander umgehen müssen oder wollen, ist es wichtig, eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden, die auch eine nachhaltige und dauerhafte Problembewältigung darstellt. In diesen Fällen bietet es sich an, ein Mediationsverfahren durchzuführen. Mediation ist ein Verfahren zur Lösung von Konflikten, das mittlerweile in Deutschland zunehmend von Rechtsanwälten und Rechtanwältinnen, die eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert haben, angeboten und durchgeführt wird. Die Beteiligten einer Mediation entscheiden dabei selbst über Lösungen und werden nicht - wie in Gerichtsverfahren immer wieder üblich - zu Vereinbarungen oder Vergleichen "gedrängt", die nicht ihren tatsächlichen Wünschen entsprechen. Die Mediation ist für die Zukunft der Beteiligten so ausgelegt, dass sie zu einem dauerhaften vernünftigen Miteinander führen kann. Die Besonderheiten der Mediation sind:
- Eigenverantwortlichkeit: Die Beteiligten entwickeln ihre Lösungen mit Unterstützung und Hilfe der Mediatorin selbst.
- Freiwilligkeit: Die Beteiligten entschließen sich bewusst und gewollt zur Teilnahme an einem Mediationsverfahren und können dies auch jederzeit beenden.
- Informiertheit: Die Lösungen werden auf der Grundlage aller notwendigen Informationen erarbeitet.
- Vertraulichkeit: Die Beteiligten und die Mediatorin verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
- Ergebnisoffenheit: Das Ergebnis der Mediation wird nie vorgegeben, sondern im Verlauf des Verfahrens von allen Beteiligten selbst erarbeitet und festgelegt.
- Allparteilichkeit und Unabhängigkeit der Mediatorin: Die Mediatorin ist unabhängig und keiner der am Mediationsverfahren beteiligten Personen gegenüber verpflichtet. Sie begleitet die Parteien unparteilich, neutral und ausgewogen.
- Bearbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgen
- Erbschaftsangelegenheiten
- Unternehmensnachfolge insbesondere in Familienbetrieben
- Interne und externe Konflikte in oder zwischen Unternehmen
- Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Konflikte im Zusammenhang mit Bauvorhaben
- Nachbarschaftskonflikte
- Konflikte mit interkulturellem Hintergrund.