
Burkhard Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
zugelassen auch bei dem OLG Frankfurt am Main
Zur Person
- Rechtsanwalt seit 1996
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006
- Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2006
Mitglied
- der Bundesrechtsanwaltskammer
- der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Zusatzausbildung
Bankkaufmann
Spezialgebiete
Verkehrsrecht
Durch die Zusatzqualifikation zum Fachanwalt für Verkehrsrecht, verbunden mit einer ständigen Weiterbildung, biete ich eine umfassende und kompetente außergerichtliche Beratung und gegebenenfalls auch gerichtliche Vertretung auf allen Gebieten des Verkehrsrechts wie etwa der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall an. In diesem Bereich ist unsere Kanzlei seit mehreren Jahren für ein namhaftes Großunternehmen tätig, so dass die durch eine Vielzahl außergerichtlicher und gerichtlicher Verfahren gewonnene Erfahrung auch einem Privatmandanten zugute kommt. Meine verkehrsrechtliche Tätigkeit umfasst unter anderem
- die Geltendmachung von Sach- und Personenschäden nach einem Verkehrsunfall, wobei hervorzuheben ist, dass der Geschädigte einen Anspruch auf anwaltliche Beratung und Hilfe hat, so dass die Kosten des Anwaltes vom Schädiger bzw. dessen Versicherer zu tragen sind
- die Vertretung in Ordnungswidrigkeiten -/ und Bußgeldverfahren
- das Recht der Fahrerlaubnis sowie die Beratung bezüglich Fahrverbot, Führerscheinentzug / Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Versicherungsrecht
Des Weiteren bin ich Anwalt für Versicherungsrecht und dieser Teilbereich bildet einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Das Versicherungsrecht beschreibt das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und "seiner" Versicherung, wobei alle Versicherungsbereiche betroffen sind. Hierzu zählen neben der Kfz-Kaskoversicherung insbesondere die Sachversicherung sowie die private Haftpflichtversicherung und die Kranken-, Lebens- und Unfallversicherung. Eine mehrjährige Erfahrung mit diesem umfangreichen Rechtsgebiet, wobei neben den gesetzlichen Vorschriften die Sonderbedingungen der einzelnen Versicherungszweige zu beachten sind, ermöglicht mir eine effektive anwaltliche Beratung und Vertretung sowohl von Privatmandanten als auch von Unternehmen.
Haftpflichtrecht
Die Aus- und Weiterbildung in den vorstehenden Rechtsgebieten eröffnet mir darüber hinaus eine umfassende und kompetente Beratung in allen Haftpflicht- und Schadensangelegenheiten, bei der in besonderem Maße die aktuelle Rechtsprechung - nicht nur der Obergerichte - von Bedeutung und damit zu beachten ist.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Bearbeitung mietrechtlicher Angelegenheiten, vorzugsweise aus dem Bereich des Wohnraummietrechts. Hierzu gehören die Gestaltung und Prüfung von Verträgen, Kündigungen und Kündigungsschutz, Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Wohnungssanierung, -instandhaltung- und -renovierung sowie der Miethöhe und der Betriebs- und Nebenkosten. Für den Wohnungseigentümer sind darüber hinaus die Fragen des Wohnungseigentumsgesetzes von besonderer Bedeutung. Ob als Mieter, Vermieter oder Eigentümer ergeben sich aus diesen Bereichen immer wieder rechtliche Probleme zu deren Bearbeitung und Lösung ich Ihnen meine langjährige praktische Erfahrung in diesem Rechtsgebiet anbieten kann.