DR. BERCHTOLD · HAHN · WIESE | Rechtsanwälte · Fachanwälte
RA Slawa Kucharski

Slawa Kucharski

Rechtsanwalt (Anstellungsverhältnis)
Allgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht

Zur Person



Mitglied

Ich vertrete unsere Mandanten überwiegend in den Bereichen des Allgemeinen Zivilrechts sowie des Verkehrsrechts. Hierzu gehören sowohl die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen als auch deren gerichtliche Durchsetzung.

Spezialgebiete

Verkehrsrecht

Gerade auf dem Gebiet des Verkehrsrechts wird häufig die Erforderlichkeit einer umfassenden Vertretung im Rahmen der Unfallregulierung unterschätzt. Die Unfallregulierung beginnt nämlich unmittelbar nach der Kollision und hier werden häufig schon die ersten Fehler begangen. Mein Anspruch ist es, unsere Mandanten nicht nur nach einem Unfall sorgfältig zu vertreten, sondern auch darüber hinaus für den richtigen Umgang mit Schadensereignissen insgesamt zu sensibilisieren. Häufig kommt es vor, dass trotz vermeintlich klarer Haftungslage, dennoch im Rahmen der Unfallabwicklung von den Haftpflichtversicherungen Einwände erhoben werden, mit denen die Geschädigten nicht gerechnet haben. Sei es ein Vorschaden am eigenen Fahrzeug aus einem vergangenen Unfallereignis, technische Kürzungen seitens der Haftpflichtversicherungen, nach denen nur noch ein Bruchteil des ursprünglichen Schadensbetrages übrig bleibt oder etwa mangelnde Nachweise für die Beteiligung des gegnerischen Fahrzeugs, weil der zunächst so einsichtige Unfallgegner im Nachgang plötzlich seine Beteiligung am Unfallereignis bestreitet.

Für jedes Problem gibt es die richtige Strategie und den richtigen Anwalt.

Nach einem Verkehrsunfall kommt es außerdem vor, dass ein Beteiligter plötzlich mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren oder sogar mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert wird. Auch hier gilt es schnell und mit der richtigen Strategie zu reagieren. Hierbei übernehme ich die Verteidigung im Verkehrsstraf- sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Allgemeines Zivilrecht

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das allgemeine Zivilrecht. Hierzu gehört vor allem die Durchsetzung aller Rechte und Ansprüche aus Kauf-, Werk- oder Bauverträgen. Obwohl der Verbraucher durch das Gesetz stärker geschützt ist, als etwa ein Verkäufer oder Unternehmer, ist es als Verbraucher mitunter schwierig die richtige Vorgehensweise zu wählen, um die eigenen Rechte zu wahren. Dass eine Leistung oder etwa ein neu angeschafftes Fahrzeug nicht den Zustand aufweist, der von dem Vertragspartner bei Vertragsschluss zugesichert wurde, ist zuweilen schnell klar. Schwieriger dagegen ist gelegentlich die Durchsetzung der eigenen Ansprüche. In solchen Fällen gilt es zunächst das eigene Interesse zu konkretisieren und eine klare Strategie zu entwickeln, um dieses Interesse bestmöglich durchzusetzen.

Hierbei ist es mir wichtig unsere Mandanten interessengerecht zu beraten und eine individuelle Vorgehensweise herauszuarbeiten. Ich bin Ihr Ansprechpartner für alle Ansprüche, die sich aus einem Vertrag ergeben. Dabei vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Dr. Roland Berchtold Burkhard Hahn Markus Wiese Ellen Weinges Christoph Marius Goldinger Samuele Cartillone Slawa Kucharski *  Tätigkeitsschwerpunkt
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ADAC-Vertragsanwalt